Gesuche
Voraussetzungen: Die Stiftung unterstützt Landwirte, landwirtschaftliche Angestellte und deren Familien, welche durch unverschuldete Ereignisse in finanzielle Bedrängnis geraten sind und durch Alter, Krankheit, Invalidität oder anderweitig in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt sind. Des Weiteren können Landwirten, welche Klein- oder Mittelbetriebe bewirtschaften, Unterstützungsleistungen zwecks Existenzsicherung gewährt werden.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Wir arbeiten mit anderen Institutionen zusammen, sei es, dass wir anderweitige Abklärungen berücksichtigen oder wir gemeinsam Beiträge ausrichten. |
Die Stiftung leistet primär finanzielle Nothilfe, d.h. sie unterstützt, wo anderweitige Unterstützung nicht, oder nicht innert nützlicher Frist ankommt. Sie richtet ferner Beiträge aus, wo seitens Versicherungen, Fürsorgebehörden oder unterstützungspflichtigen Verwandten keine oder nur unzureichende Unterstützung erlangt werden kann (Subsidiaritätsprinzip).
Wiederkehrende Leistungen werden in aller Regel auf ein Jahr befristet, jedenfalls bis ordentlicherweise eine dauerhafte Lösung getroffen werden kann. Eine Fortführung ist nach einer Neubeurteilung möglich. Leistungen können auch in der Form von zinslosen Darlehen ausgerichtet werden. |
Gesuche
Für eine zielgerichtete Unterstützung sind wir auf Ihre aktive Mitarbeit und umfassende Transparenz angewiesen.
Erläutern Sie Ihre Notlage und die allfällige Dringlichkeit unserer Unterstützung. Legen Sie Leistungen dar, welche Sie aus eigener Kraft erbringen können. Wir benötigen ferner Unterlagen oder Angaben über:
Für eine zielgerichtete Unterstützung sind wir auf Ihre aktive Mitarbeit und umfassende Transparenz angewiesen.
Erläutern Sie Ihre Notlage und die allfällige Dringlichkeit unserer Unterstützung. Legen Sie Leistungen dar, welche Sie aus eigener Kraft erbringen können. Wir benötigen ferner Unterlagen oder Angaben über:
- bei anderen Stellen eingereichte Unterstützungsgesuche oder bereits involvierte Beratungsstellen;
- Stellungnahmen, Beurteilungen oder Bestätigung Dritter;
- bereits ergangene Entscheide (achten Sie auf angesetzte Fristen).