Unterstützung für Härtefälle im Zusammenhang mit der Trockenheit
Die Migros spendete der Landwirtschaft 2 Millionen Franken, um in Härtefällen im Zusammenhang mit der Trockenheit zu helfen. Dieses Geld reicht nicht,
um allen Betroffenen den effektiven Schaden zu ersetzen. Es können deshalb nur Anträge unterstützt werden, die zusätzlich zum Trockenheitsschaden mindestens einen weiteren Grund für ihre Notlage haben. Das kann die kürzliche Betriebsübernahme, Unfall oder Krankheit in der Familie, unerwartete andere Auslagen oder etwas ähnliches sein. In einer erste Phase werden dringende Fälle behandelt.
Ausgeschlossen sind zudem:
- juristische Personen (AG, GmbH, Stiftungen, u.ä.),
- nicht anerkannte Betriebe
- Betriebe mit einem steuerbaren Betriebseinkommen grösser 80’000 Franken
- Betriebe, die mehr als 30 Prozent des steuerbaren Betriebseinkommens aus einem nicht-landwirtschaftlichen Nebenerwerb erzielen
- Betriebe mit einem Tierbestand grösser als 1.8 GVE pro Hektare
Weitere Hinweise
Ein wichtiges Kriterium zusätzlich zum oben erwähnten speziellen Grund wird der ungedeckte Schaden im Verhältnis zur Betriebsgrösse sein. Beachten Sie, dass es sich bei den Angaben um eine Selbstdeklaration handelt. Die Stiftung behält sich vor Unterlangen einzufordern und Stichproben durchzuführen.
Wir bemühen uns, in sehr dringenden Fällen die Zahlung rasch möglichst vorzunehmen.
Wenn Sie obigen Text gelesen haben und die Kriterien erfüllen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus, um Ihren Antrag für Unterstützung einzureichen.